Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen zwischen der Onlyinox Gastrotechnik – Agit Yazar, Tel.: 06106 773 62 77, vertreten durch Inhaber Agit Yazar, Ust. ID, DE359644343, im Folgenden „Onlyinox Gastrotechnik“ -
und den in§ 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Onlyinox Gastrotechnik - Agit Yazar (nachfolgend „Onlyinox Gastrotechnik“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Onlyinox Gastrotechnik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und versichert, dass er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Onlyinox Gastrotechnik verkauft Waren und sonstige Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Der Kunde kann aus dem Sortiment der Onlyinox Gastrotechnik Produkte, insbesondere solche des Gastronomiebedarfs auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) Die Onlyinox Gastrotechnik schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Onlyinox Gastrotechnik eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Onlyinox Gastrotechnik zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird von Onlyinox Gastrotechnik nicht gespeichert.
(4) Die von Onlyinox Gastrotechnik gemachten Angaben in den Produkbeschreibungen auf der Internetpräsenz oder den Katalogen über Gewichte, technische Daten, Maße sowie Abbildungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar und sind unverbindlich, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck eine exakte Übereinstimmung nicht voraussetzt.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Die von Onlyinox Gastrotechnik angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 30 Werktage.
(2) Ist die Lieferung nicht nach Fälligkeit gemäß vorstehender Regelungen erfolgt, so geraten wir in Schuldnerverzug, sobald der Kunde uns unter Beachtung einer angemessenen Frist erfolglos gemahnt hat.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Onlyinox Gastrotechnik dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Onlyinox Gastrotechnik von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(4) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Onlyinox Gastrotechnik dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(5) Onlyinox Gastrotechnik erfüllt Ihre Leistungspflichten aus den mit den Kunden geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager. Die Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.
(6) Onlyinox Gastrotechnik ist zu Teillieferung berechtigt, sofern die Teillieferung dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.
(7) Onlyinox Gastrotechnik trägt nicht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Lieferverzögerungen und der Unmöglichkeit der Lieferung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse verursacht worden sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und von Onlyinox Gastrotechnik nicht zu vertreten sind.
(8) Es obliegt dem Kunden, erkennbare Transportschäden unverzüglich dem Transportunternehmer zu melden und sich eine entsprechende Dokumentation aushändigen zu lassen.
Alle weiteren Transportschäden sind unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Transportunternehmer schriftlich zu melden. Für sämtliche aus den Transportschäden entstehenden Ansprüche ist der Kunde Anspruchsteller gegen den Transportunternehmer.
(9) Die Onlyinox Gastrotechnik schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung bzw. Übergabe der Ware an das Transportunternehmen und ist für durch das Transportunternehmen verursachten Verzögerungen nicht verwntwortlich. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Hat der Kunde die Verzögerung des Versandes zu vertreten, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Onlyinox Gastrotechnik versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird.
(10) Nach Gefahrübergang trägt der Kunde die Lagerkosten, soweit die Lagerung durch Onlyinox Gastrotechnik erfolgt. In diesem Fall ist Onlyinox Gastrotechnik berechtigt, die dann anfallenden Lagerkosten dem Kunden pauschal mit 1% des Rechnungswerts zzgl. MwSt. für jeden Monat in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, höhere oder geringere Lagerkosten nachzuweisen, die dann verbindlich sind.
(11) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Onlyinox Gastrotechnik, soweit zwischen den Parteien ausdrücklich nichts abweichendes vereinbart wurde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Onlyinox Gastrotechnik.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
(2) Alle Preise, die auf der Website von Onlyinox Gastrotechnik angegeben sind, verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung.
(3) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Bei Bestellungen aus dem Ausland außerhalb von Deutschland gelten hiervon abweichende Versandkosten. Zoll sowie Gebühren und andereöffentliche Ausgaben für Auslandslieferungen sind auch vom Kunden zu tragen.
(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Vorkasse oder Sofortüberweisung, Paypal oder Nachnahme vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
(2) Wählt der Kunde die Zahlungsart per Vorkasse, so hat die Zahlung binnen fünf Werktage ab Auftragsbestätigung zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Onlyinox Gastrotechnik.
(3) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der Onlyinox Gastrotechnik für das Jahr Verzugszinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Onlyinox Gastrotechnik nicht aus.
(6) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Kunden nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Onlyinox Gastrotechnik anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Die Onlyinox Gastrotechnik haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist auf von der Onlyinox Gastrotechnik gelieferte Sachen beträgt 12 Monate. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von der Onlyinox Gastrotechnik gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(3) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualität und Mengenabweichungen zu untersuchen und Onlyinox Gastrotechnik offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Erfolgt die Mangelrüge zu Unrecht, so ist Onlyinox Gastrotechnik berechtigt, für die erfolgte Mängelprüfung sowie Versandkosten dem Kunden einen angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen.
(5) Bei Mängeln leistet Onlyinox Gastrotechnik nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss Onlyinox Gastrotechnik nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als dem Lieferort entsteht, sofern die Verbringung nicht mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(6) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Onlyinox Gastrotechnik gelieferten Waren ordnungsgemäß und fachmännisch installiert und an Versorgungsleitungen angeschlossen werden. Der Gewährleistungsanspruch gegen Onlyinox Gastrotechnik entfällt, wenn ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen ist.
(8) EineÄnderung der von Onlyinox Gastrotechnik gelieferten Waren durch den Kunden oder durch Dritte hat den Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs zur Folge, wenn hierdurch die Mängelbeseitigung nicht unerheblich erschwert wird. Hierdurch bedingte etwaige Mehrkosten bei der Mängelbeseitigung sind vom Kunden zu tragen.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Onlyinox Gastrotechnik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Onlyinox Gastrotechnik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Onlyinox Gastrotechnik, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Onlyinox Gastrotechnik den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Onlyinox Gastrotechnik und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen(1) Auf Verträge zwischen der Onlyinox Gastrotechnik und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person desöffentlichen Rechts oder um einöffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Onlyinox Gastrotechnik der Sitz der Onlyinox Gastrotechnik.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.